Stationsordnung der Clubstation OE1XRW

 

Die Clubstation unterstützt lizenzierte Funkamateure unter Berücksichtigung der gesetzlich auferlegten Rahmenbedingungen für Amateurfunk-Clubstationen bei der praktischen Ausübung des Funkdienstes wie dem Aufbau von lokalen, österreichweiten und weltweiten Funkverbindungen, bei Erkundung der Funk-Ausbreitungsbedingungen sowie der Funk-Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen.

  

Für den Betrieb der Anlage in besonderen Situationen sowie Not- und Katastrophenfällen kann die vorliegende Stationsordnung vom Vorstand oder vom Stationsverantwortlichen außer Kraft gesetzt werden. Es dürfen dann alle Funkgeräte an allen für sie geeigneten Antennen und auf allen Bändern sowie in allen Betriebsarten betrieben werden.

  

Für den Funkbetrieb an der Station müssen mindestens folgende Kriterien erfüllt sein:

 

- eine Amateurfunklizenz, abgelegte Prüfung oder Sprecherlaubnis vorhanden

 

- Kenntnisnahme der vorliegenden Stationsordnung

 

- eine geeignete Antenne ist angeschlossen

 

- betriebstechnische Kenntnisse für die vorhandenen Geräte liegen vor

 

- Gäste (also Nicht-Mitglieder) sind von einem CARO-Mitglied betreut

  

Der Funkbetrieb ist zu unterlassen, wenn

 

- Geräte wetterbedingt gefährdet sind (z. B. Blitzgefahr bei Gewitter)

 

- Wartungsarbeiten oder Reparaturen durchgeführt werden

 

- die Kriterien für den Funkbetrieb nicht erfüllt sind

 

- Geräte als defekt gekennzeichnet sind

 

- grobe Schäden bei der Infrastruktur vorliegen (z. B. bei Brandgeruch)

 

- der Funkbetrieb vom Vorstand oder Stationsverantwortlichen untersagt wurde

  

Vor dem Funkbetrieb:

- passende Antenne am Antennenbahnhof anschließen

- Abstimmung erfolgt mit kleiner Leistung

 

Während des Funkbetriebs:

- QSOs mit dem Club-Rufzeichen (OE1XRW) müssen in das vorliegende Stations-Logbuch (Linux-Programm CQRLOG) eingetragen werden.

- Bei QSOs mit dem eigenen Rufzeichen sind (lediglich) Beginn und Ende des Betriebs schriftlich (Betriebsnachweis) oder in CQRLOG zu dokumentieren.

- Bei Bandwechsel: Abstimmen des Tuners bei geringer Sendeleistung

- Rücksichtnahme auf Funkbetrieb an den anderen Funkstationen (Plätze 2 und 3)

- Bei Sturm sollten die Antennen-Rotoren nicht genutzt werden

 

Nach dem Funkbetrieb:

- Antennen sind abzustecken!

- Benutzte Geräte abschalten 

- verwendete Monitore ausschalten

  

Allgemeines:

 

Grundsätzlich können ORF-Personalausweis-Inhaber nach Freischaltung die Stationsräumlichkeiten an beliebigen Tagen und zu beliebigen Zeiten betreten.

 

Die Verantwortung für die Einhaltung der Stationsordnung trägt die öffnende Person ab dem Vorgang des Aufschließens oder dem Zeitpunkt der Eintragung ins Stationsbuch (falls bereits eine Person anwesend ist) bis zum Verlassen der CARO-Räumlichkeit. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kriterien für den Funkbetrieb erfüllt sind.

  

In den Stationsräumlichkeiten ist wie in allen geschlossenen Räumlichkeiten im ORF-Zentrum das Rauchen untersagt. Offene Speisen und Getränke dürfen außer in Ausnahmefällen (Marconi-Tag, Wettbewerbe) nicht in die Räumlichkeiten mitgenommen werden!

  

Mit dem Inventar und den technischen Gerätschaften ist pfleglich umzugehen. Sollten Schäden auffallen oder auftreten, sind diese umgehend den jeweiligen Stationsverantwortlichen bzw. dem Vorstand zu melden. Des Weiteren sind die Schäden ins Stationsbuch einzutragen. Gegebenenfalls ist die Station außer Betrieb zu nehmen und als

 

„derzeit außer Betrieb“ zu markieren. Die Stationsverantwortlichen sorgen für die Durchführung von Reparaturarbeiten. Andere Personen dürfen diese nur nach Absprache durchführen.

  

Auf den Computern darf nur nach Absprache Software installiert werden. Ist man dafür autorisiert (Admin bzw. Root-Rechte) ist jede installierte Software (Ausnahme: Updates) zu dokumentieren.

 

Es werden in unregelmäßigen Abständen Einschulungen zu den beiden Stationen angeboten.

  

Für Veranstaltungen (z. B. Marconi-Tag, Notfunk-Events, Kid's Day…) und Workshops (z. B. Lizenzkurs) gibt es genau einen Verantwortlichen. Die Veranstaltung und der Verantwortliche sind ins Stationsbuch einzutragen und im Vorhinein dem jeweiligen Stationsverantwortlichen zu melden.

  

Die Freischaltung von Dienstausweisen erfolgt auf Antrag des Club-Mitglieds durch den Vorstand oder Stationsverantwortlichen. Des Weiteren wird der Zugang nur an CARO-Mitglieder mit gültiger Amateurfunkprüfung vergeben.

  

Der Umgang mit Verstößen gegen die Stationsordnung wird durch den Vorstand und den  Stationsverantwortlichen. Ein mehrmaliger oder grober Verstoß gegen die Stationsordnung kann zu Funkverbot und/oder Zugangssperre führen.

  

Diese Stationsordnung wird abgelöst, sobald eine aktuellere Version, erkennbar am späteren Datum, in Kraft gesetzt wird.

  

CARO Obmann OE1RMS,  01.06.2019